Titel und Nobilitierungen des Ordens

 

 

 

Sovereign

 

Die Führung des Orden „Ritterschaft zu Romkerhall“ obliegt, gleichberechtigt, dem jeweiligen Regierenden Fürsten des Fürstentums zu Romkerhall, sowie dem amtierenden Fürst - und Großprior des Orden O.S.K.T.M.  Order Souvereign Knights Templar de Molay                                                                                     

 

Fürst sowie Fürst -/Großprior führen den Titel

*Sovereign der Ritterschaft zu Romkerhall*

 

 

Adjudant

 

Dem jeweiligen Sovereign steht ein Adjudant seiner Wahl zur Seite. Der Adjudant vertritt den jeweiligen Sovereign im Abwesenheitsfall und steht ihm in der übrigen Zeit als persönlicher Berater zu Seite.

 

 

Komtur

 

Der Komtur ist Mitglied der Ritterschaft und wird gewählt, - mit einfacher Mehrheit -, durch die Komturen in Deutschland, begrenzt auf die Anzahl der Bundesländer in Deutschland.

 

 

Kommandant

 

Der Kommandant leitet die ihm zugewiesene Komturei. So sollte Diese sich im engeren Umkreis des Kommandanten befinden, um eine stetige Kommunikation zwischen ihm und der Ritterschaft zu gewährleisten.

Die Gründung einer Komturei setzt eine Mindestzahl von 10 Rittern voraus.

 

 

Offizier

 

Der Offizier des Ritterorden „Ritterschaft zu Romkerhall“ ist stellvertretender Leiter einer Komturei oder leitet eine Komturei mit einer Ritterschaft von mindestens 5 Rittern bis zur Anzahl von 9 Rittern.

 

Er wird gewählt von den Rittern des Orden. -

 

 

Ordenstressler

 

Der Ordenstressler ist zuständig für die Finanzen der Ritterschaft und überwacht die Einnahmen und Ausgaben.

 

 

Ordenstappier

 

Dem Ordenstappier obliegt die Versorgung der Ritterschaft mit Bekleidung, Orden und Auszeichnungen etc.

 

 

Zeremonienmeister

 

Der Zeremonienmeister vollzieht bei Investituren den Ritterschlag mit dem Schwert des Orden.

 

 

Ritter

 

Knappen, die von der Ritterschaft als eines „Ritter würdig“ befunden wurden, werden in den Ritterstand erhoben und führen den Titel „Ritter/ Lady zu Romkerhall“. So tragen sie die Templermedaille  als Zeichen ihrer Ritterwürde und sind berechtigt, das Wappen der Ritterschaft zu führen.

Voraussetzung für die Erhebung in den Ritterstand sind:

 

  • Vollendung des 18. Lebensjahres oder Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters
  • Empfehlung durch mindestens 2 Rittern der Ritterschaft
  • Investitur mit Ritterschaft auf einem Ordenskonvent oder gleichwertigem Konvent unter Anwesenheit des Fürsten bzw. des Fürstpriors.

 

Knappen

 

Die Anwartschaft des Knappen dauert mindestens 6 Monate. Auf Fürsprache von 2 Rittern der Ritterschaft zu Romkerhall oder des Sovereigns kann eine Erhebung in den Ritterstand unmittelbar erfolgen.

 

 

Alle Ritter tragen die Mitgliedsnadel des Orden, sind zur Wappenführung des Orden berechtigt und dürfen ihren Rittertitel ihrem Namen hinzufügen und öffentlich tragen.

 

Die hier auf die Ordensbezeichnung „Ritter“ bezogenen Richtlinien sind gleichlautend anzuwenden auf die Titelführung „Lady zu Romkerhall“.